1. Die Einteilung und der Aufbau erfolgt auf allen Plätzen ab 6.00 Uhr. Die gesetzliche Marktöffnungszeit ist von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Aufstellung der Stände darf ausschließlich nur auf den zugewiesenen Flächen erfolgen. Eigenmächtige Änderungen sind nicht erlaubt. Zufahrtswege, insbesondere Feuerwehr- und Fluchtwege sind freizuhalten. Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Auf Standnachbarn ist in jeder Hinsicht Rücksicht zu nehmen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Standbetreiber diese Flohmarktordnung an.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, das Warensortiment zu beschränken, wenn dies behördliche Auflagen, die Gestaltung des Marktes oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erfordern. Erlaubt sind Trödel, Antik, Kunsthandwerk und gebrauchte Waren. Nicht erlaubt sind Neuware, Kleidung (auch keine gebrauchte), Essen und Getränke, Tiere, pyrotechnische Gegenstände, alle vom Gesetzgeber untersagten Waren und NS-Devotionalien. Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Betteln sind auf dem Flohmarkt verboten.
3. Die Bezahlung der Standmiete hat am Tag der Veranstaltung in bar zu erfolgen. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung des Standgeldes. Ein Abbruch berechtigt auch nicht zur Minderung des festgesetzten Standgeldes.
4. Um auch zukünftig auf die Erhebung einer Müllpauschale zu verzichten, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, seinen Standplatz nach der Veranstaltung sauber und ordentlich zu verlassen. Sämtlicher Müll ist selber mitzunehmen und zu entsorgen (auch Papier, Plastik, Getränkeverpackungen, Essen u.s.w.). Die Mülleimer auf dem „Großen Markt“ sind ausschließlich für die Besucher des Marktes da. Ein Verstoß kann ein Marktverbot sowie eine Anzeige wegen illegaler Müllentsorgung nach sich ziehen. Die Kosten für die Müllentsorgung wird dem Händler berechnet (mindestens 50 €)
5. Bei Irrtümern, Ausfall der Veranstaltung, Änderung oder Verlegung der Märkte sind Haftung und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Sämtliche veröffentlichten Termine sind ohne Gewähr. Über Änderungen können sie sich auf unserer Internetseite www.altstadtflohmarkt.de informieren.
6. Der Marktveranstalter besitzt das Hausrecht. Den Anweisungen des Marktleiters ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können ein Marktverbot/Platzverweis nach sich ziehen. Erfüllungsort für alle Streitigkeiten ist der Ort der Veranstaltung. Gerichtsstand ist für beide Seiten ist Saarlouis. Der Marktveranstalter ist Raoul Mailänder, Hauptstrasse 63, 66809 Nalbach, Tel.: 0 171 627 49 76 email: info@altstadtflohmarkt.de
Wichtiger Hinweis an alle Flohmarkthändler
Der von einigen Flohmarkthändlern nach dem Markt zurückgelassene Müll hat ein Ausmaß angenommen, das mit den derzeitigen Standgebühren nicht mehr zu bewältigen ist.
Daher meine Bitte an ALLE Standbetreiber, hinterlassen Sie Ihren Standplatz ohne jeglichen Müll (dazu gehören auch Verpackungen, Papier und nicht verkaufte Ware). Nehmen Sie Ihren Müll mit nach Hause. Die Mülleimer sind für die Besucher des Flohmarktes und nicht für die Händler. Weisen Sie auch Ihre Standnachbarn darauf hin.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Raoul Mailänder
Veranstalter
©2023 Raoul Mailänder. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.